Endlich Klarheit über die PV-Kürzungen

Ganze vier Monate hat die Verunsicherung angedauert, jetzt wurde endlich ein verlässlicher Rahmen ausgehandelt. Im Vermittlungsausschuss wurde gestern bezüglich der geplanten Senkung der PV-Einspeisevergütung ein Kompromiss zwischen der Bundesregierung und den Ländern vereinbart und damit nach vielen Wochen der Unsicherheit zumindest Klarheit geschaffen.

Die wichtigsten Vereinbarungen des Vermittlungsausschusses zur PV-Kürzung: Das Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik liegt bei einem Ausbauvolumen von 52 GW. Der jährliche Ausbaukorridor von 2.500 – 3.500 MW bleibt ohne Absenkung bis zur Erreichung dieses Gesamtausbauziels erhalten.

Es wird eine neue Leistungsklasse zwischen 10 und 40 kW mit 18,50 Cent/kWh Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen eingeführt.

Das so genannte Marktintegrationsmodell (d.h. die Nichtvergütung von 10 % des PV-Stroms) gilt nur für Anlagen über 10 kW (und zwar für solche, die seit dem 1. April 2012 in Betrieb genommen wurden).

An der 10 MW-Begrenzung für Freiflächenanlagen wird festgehalten.

Zudem soll noch in diesem Jahr ein umfangreiches Forschungsprogramm und ein Förderprogramm für Speicher auf den Weg gebracht werden.